Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1955 - 3 ARs 68/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,742
BGH, 14.06.1955 - 3 ARs 68/55 (https://dejure.org/1955,742)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1955 - 3 ARs 68/55 (https://dejure.org/1955,742)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1955 - 3 ARs 68/55 (https://dejure.org/1955,742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 360
  • NJW 1955, 1120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1953 - V ARZ 5/53

    Erbschein. Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 14.06.1955 - 3 ARs 68/55
    Für Tatbestände, die von diesem Gesetz nicht ausdrücklich erfasst werden, soll daher, wenn ein Bedürfnis hierfür besteht, durch entsprechende Anwendung, des Gesetzes eine örtliche Zuständigkeit im Bundesgebiet geschaffen werden (vgl BGHZ 7, 307; BGH NJW 1953, 943).
  • BGH, 17.10.1952 - I ARZ 350/52

    Bestimmung des zuständigen Konkursgerichts

    Auszug aus BGH, 14.06.1955 - 3 ARs 68/55
    Für Tatbestände, die von diesem Gesetz nicht ausdrücklich erfasst werden, soll daher, wenn ein Bedürfnis hierfür besteht, durch entsprechende Anwendung, des Gesetzes eine örtliche Zuständigkeit im Bundesgebiet geschaffen werden (vgl BGHZ 7, 307; BGH NJW 1953, 943).
  • BGH, 12.02.1958 - 2 StR 37/58

    Rechtsmittel

    An dem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aufrechterhaltenen Grundsatz, daß der bedingte Vorsatz nicht nur die Kenntnis von dem möglichen Eintreten des Erfolges, sondern auch dessen innere Billigung erfordert (u.a. RGSt 59, 2; 72, 36, 43; 76, 115)hat auch der Bundesgerichtshof festgehalten (BGH Urt. 1 StR 436/51 vom 2. Oktober 1951, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 16; BGHSt 7, 361, 369) [BGH 14.06.1955 - 3 ARs 68/55].

    Es ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, daß bedingter Vorsatz nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil der als möglich vorausgesehene Erfolg dem Täter unerwünscht ist (BGH Urt. 2 StR 559/56 vom 16. Januar 1957; BGHSt 7, 361, 369 [BGH 14.06.1955 - 3 ARs 68/55]; BGH VRS 12, 185 Nr. 84).

    Der von der Revision als ähnlich bezeichnete Fall, der in BGHSt 7, 361 [BGH 14.06.1955 - 3 ARs 68/55] behandelt wurde, lag in Wahrheit anders.

  • BGH, 13.05.1958 - 2 ARs 64/58
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.07.1958 - 2 ARs 92/58

    Rechtsmittel

    Soweit der frühere 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 7, 360 und der erkennende Senat in einer nichtveröffentlichten Entscheidung eine andere Auffassung vertreten haben, wird daran nicht festgehalten(Beschluß vom 13. Mai 1958 - 2 ARs 64/58 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht